VWA-Deutschland GmbH
Volt Watt Ampere - Freude am Strom
Allgemeine Geschäftsbedingungen für nichtgewerbliche Kunden (D)
(Fassung vom September 2010)
Sollte der Content oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt und nicht wieder aufgenommen werden, ohne dass
von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir gänzlich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. Eine im Sinne dieser Bestimmung korrekte Kontaktaufnahme besteht in dem Zusenden einer Email an die in dem Impressum gekennzeichnete Emailadresse oder einen Anruf unter der im Impressum genannten Rufnummer des Unternehmens. Gerne stellen wir Ihnen an dieser Stelle auch erneut die Konaktmöglichkeiten zur Verfügung:
VWA-Deutschland GmbH
Mathias Kienemann
Carl-Sonnenschein-Strasse 17
49429 Visbek
Telefax: 04445-987741
Telefon: 04445-989433
mail: info@vwa-deutschland.de
I. Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkannt haben, verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
II. Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss und –inhalt
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich niedergelegt sind, es sei
denn der Kunde weist nach, dass hiervon im konkreten Fall Abstand genommen wurde.
1.2 Zum Angebot gehörende Unterlagen, wie Zeichnungen oder Abbildungen, die Angabe von technischen Daten, Bezugnahmen auf Normen sowie Aussagen in Werbemitteln stellen nur dann Garantieerklärungen dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
1.3 Abweichungen des Liefergegenstands von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-Normen, anderer einschlägiger technischer Normen sowie innerhalb branchenüblicher Toleranzen zulässig.
1.4 Die Darstellung der Produkte auf der Homepage von VWA-FahrWind stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Die Bestellung wird rechtsverbindlich, wenn der Kunde eine Mail an die Kontaktadresse sendet und seine Daten übermittelt. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Die 2-Wochenfrist kann sich jedoch verlängern, wenn bei dem jeweiligen Artikel eine entsprechende Lieferzeitangabe gemacht wird. Wenn sich nach Auftragsbestätigung Preiserhöhungen ergeben, hat der Kunde das Recht auf sofortigen Rücktritt. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler oder Zwischenverkauf behält sich VWA-FahrWind ausdrücklich vor.
2. Preise
2.1 Die Preise schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Aufstellung, Montage
und Inbetriebnahme nicht ein. Diese sind vom Käufer zu tragen. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von
uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben werden.
2.2 Gegenüber Unternehmern sind die bei Vertragsschluss gültigen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer maßgebend, soweit nicht anders vereinbart.
3. Leistungszeit
3.1 Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, es sei denn, der Kunde weist im
konkreten Fall eine andere Vorgehensweise nach. Sie sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Gegenstand
unseren Betrieb verlassen hat. Leistungen werden nicht fällig, wenn der Kunde eine zur Erfüllung erforderliche
Mitwirkungshandlung noch nicht vorgenommen oder eine vereinbarte Vorleistung noch nicht erbracht hat. In diesen Fällen
beginnen unsere verpflichtenden Liefertermine und -fristen erst mit Bewirkung der Mitwirkungshandlung bzw. mit Eingang
der Vorleistung.
3.2 Bei Leistungsverzögerungen durch von uns nicht zu vertretenden, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren
Hindernissen und Betriebsstörungen, die auf die Fertigung oder Ablieferung des Vertragsgegenstandes erheblichen Einfluss haben, verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer bis zu ihrer Behebung. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten und uns kein Vorsorge- oder Übernahmeverschulden trifft. Wird die Durchführung des Vertrages für eine Partei ganz oder teilweise unzumutbar, so kann sie vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Mahnungen und Nachfristsetzungen an uns durch den Kunden bedürfen der Schriftform.
4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang. Teillieferung
4.1. Mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes an einen Beförderer oder eigene die Beförderung durchführende Personen,
spätestens jedoch mit Verlassen der Verkaufsstelle, des Lagers oder - auch bei Streckengeschäften - des Lieferwerks geht
die Gefahr auf den Kunden über. Verzögert sich die Versendung oder Entgegennahme aus von uns nicht zu vertretenden
Gründen, so geht die Gefahr bereits mit Zugang der Anzeige der Lieferbereitschaft o.ä. auf den Kunden über.
4.2. Zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang sind wir berechtigt. Bei Anfertigungs- oder Standardpackungsware sind wir zu
Mehr- oder Minderlieferungen in branchenüblichem Umfang, mindestens aber bis zu 10 %, befugt.
4.3 Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen. Änderungswünsche nach
Auftragserteilung können nur berücksichtigt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Zahlungen für offene Mengen
aus Abrufaufträgen werden mit Ablauf des vereinbarten Endtermins unabhängig vom Lieferstand des Abrufauftrages fällig.
Ist kein Endtermin vereinbart, sind wir spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss berechtigt die restlichen Zahlungen fällig
zu stellen.
4.4. Für Warenumtausch aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, berechnen wir eine anteilige Bearbeitungsgebühr von
10 % des Warenwerts, mindestens jedoch 10,-- €.
5. Mängelrügen
5.1 Unternehmer haben erkennbare oder versteckte Mängel innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Entdeckung
des Mangels schriftlich geltend zu machen. Privatpersonen haben den Mangel sofort nach Kenntnisnahme anzuzeigen,
wobei die Beweislast beim Kunden liegt, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
5.2 Solange uns keine Gelegenheit gegeben wird, uns vom Vorliegen eines Mangels zu überzeugen, ins besondere auf
Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung gestellt werden, können uns Mängel nicht entgegengehalten werden. Die Kosten hierfür sind vom Kunden zu tragen.
6. Service speziell für Windanlagen und deren Komponenten
6.1 Gerne übernehmen wir Servicearbeiten für den Kunden. Dieser wird nach Aufwand zum jeweils geltenden Stundensatz in Rechnung gestellt.
6.2 Der Service der Hauswindanlagen wird generell gesondert berechnet. Grundeinstellungen des Wechselrichters werden im Hause VWA-FahrWind vorgenommen. Falls ein Kunde eine Nachstellung der Werte durch uns vor Ort wünscht, um die Werte auf den jeweiligen Standort der Windanlage zu optimieren, so kommen weitere Kosten auf den Kunden zu. Als da sind Fahrkosten und Stundensatzberechnung nach Zeitaufwand.
6.3 Die Leistungen der Wechselrichter sind auf den jeweiligen Standort der Windkraftanlagen anzupassen. Es wird eine Software zum Download beim Hersteller der Wechselrichter angeboten, mit Hilfe dieser kann und muss der Kunde eigenverantwortlich die Einstellungen vornehmen. Bei voreingestellten Wechselrichtern aus unserem Hause werden keine Ertragszusagen geleistet!
6.4 Bei einer Überprüfung und Auslesung des Wechselrichters bei Einsendung durch den Kunden, werden pauschal 35,00 € zzgl. geltender MwSt. und Versandkosten berechnet.
III. Zahlungsbedingungen
1. Fälligkeit und Verzug
1.1 Die Lieferung an Erst-/Neukunden erfolgt per Nachnahme oder Vorauskasse. Bestandskunden kann VWA-FahrWind auch eine Zahlung per Rechnung oder Lastschrifteinzug anbieten. Bei Lieferung auf Rechnung zahlt der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb 10 Tagen nach Warenerhalt.
fällig.
1.2 Leistet der Kunde nicht nach Fälligkeit oder kommt er in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Fälligkeits- und Verzugszinsen i.H.v. 5 % p.a. bei Verbrauchern und 8 % p.a. bei Gewerbetreibenden zu berechnen.
1.3 Wenn es von Ihnen gewünscht wird, kann die Ware auch per Nachnahme versendet werden. Dies ist derzeit für folgende Länder möglich: Deutschland, Österreich, Luxemburg, Niederlande und Belgien. Die Kosten für die Nachnahme finden Sie auf der Homepage von VWA-FahrWind. Die Ware kann nach vorheriger Absprache bei uns auch bar bezahlt und abgeholt werden. Sofern wir die Installation vor Ort ausführen, ist auch Barzahlung möglich. Bei Verzug des Kunden ist VWA-FahrWind berechtigt, Verzugszinsen nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen geltend zu machen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Gegen die Ansprüche von VWA-FahrWind kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
2. Skonto
Werkstatt-, Wartungs- und Serviceleistungen, Werkzeugkosten, Auslagen usw. sind sofort netto fällig. Skonto ist gesondert zu vereinbaren.
3. Leistungsverweigerungsrecht, Aufrechnung
Von uns nicht ausdrücklich anerkannte oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Kunden weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.
4. Rechnungslegung, Kontenabstimmung
4.1 Der Käufer ist berechtigt über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
4.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung und Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.
4.3 Die aus Weiterverkauf oder Be- und Verarbeitung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Faktoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
4.4 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4.5 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir die Ware nach Ablauf einer angemessenen Frist herausverlangen und unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten oder eine Verrechnung zu Markt- oder Ankaufswerten abzüglich angemessener Bearbeitungskosten vornehmen. Diese Rücknahme gilt nur bei Teilzahlungsgeschäften eines Verbrauchers als Rücktritt.
4.6 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
4.7 Bei Reparatur-, Erneuerungs-, Bearbeitungsaufträgen bzw. Werksverträgen steht uns wegen unserer Forderungen aus diesem Auftrag und aus früheren Aufträgen ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
4.8 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
IV. Schutzrechte für Entwicklung, Urheberrecht
1. Soweit unsere Leistung in der Erteilung technischer Beratung, insbesondere der Erarbeitung technischer
Lösungsvorschläge, der Erstellung von Zeichnungen, Rezepturen, Entwicklung und Verbesserung von Produkten usw.
besteht, behalten wir uns sämtliche Rechte hieran vor. Dies gilt insbesondere für unser geistiges Eigentum an den
Erzeugnissen, aber auch für das körperliche Eigentum an sämtlichen Zeichnungen, Mustern, Modellen, usw. .
2. Jegliche Weitergabe, auch zur Ansicht, jede Art der Weiterversendung, des Nachbaus (ganz oder teilweise) ist untersagt
und verpflichtet unbeschadet aller unserer sonstigen Ansprüche zur Herausgabe des in dieser Weise Hergestellten oder Erlangten. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, uns unverzüglich alle zur Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen oder die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Von uns gefertigte Zeichnungen,
Muster, Formen usw. sind auf Verlangen an uns unverzüglich zurückzugeben, ferner auf jeden Fall unaufgefordert dann,
wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.
3. Sofern wir Gegenstände nach Angaben oder Unterlagen des Kunden liefern, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei.
V. Versuchsteile, Formen, Werkzeuge
1. Hat der Kunde zur Auftragsdurchführung Teile beizustellen, so sind diese frei unserer Produktionsstätte, zzgl. der
vereinbarten, andernfalls einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss, rechtzeitig, unentgeltlich und
mangelfrei anzuliefern. Für vom Kunden beigestellte Werkzeuge, Formen und sonstige Fertigungsvorrichtungen
beschränkt sich unsere Haftung auf die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten. Kosten der Wartung, Pflege und evtl.
Versicherungen trägt der Kunde.
2. Die Anfertigung von Versuchsteilen und Werkzeugen sowie Herstellungs- und Änderungskosten für Formen gehen zu Lasten des Kunden. Mangels anderweitiger Vereinbarung bleiben Werkzeuge und sonstige Vorrichtungen, die zur Herstellung bestellter Teile erforderlich sind, unser alleiniges Eigentum. Wenn nicht anders bestätigt, sind die berechneten Werkzeugkosten anteilige Kosten.
3. Die Richtigkeit der hergestellten Formen und sonstiger technischer Vorrichtungen muss vom Kunden vor Produktionsbeginn schriftlich bestätigt werden. Muster aus sämtlichen Kalibern der Form werden zur Verfügung gestellt. Die Richtigkeitsbestätigung des Kunden, auch wenn sie mittelbar z.B. in Form von Auftragsabrufen erfolgt gilt für uns verbindlich für die Aufnahme der Produktion, ohne dass es einer zusätzlichen Überprüfung unsererseits bedarf.
4. Unsere Aufbewahrungspflicht erlischt - unabhängig von Eigentumsrechten des Kunden - spätestens zwei Jahre nach der letzten Fertigung aus der Form oder dem Werkzeug.
VI. Mängelhaftung
1. Im Rahmen der folgenden Bedingungen leisten wir gegenüber Verbrauchern für die Dauer von 2 Jahren ab Lieferdatum, gegenüber Unternehmern für die Dauer von 1 Jahr ab Lieferdatum Gewähr. Gelten in Sonderfällen längere gesetzliche Gewährleistungsfristen so gelten diese.
2. Bei berechtigter, fristgerechter schriftlicher Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl durch Lieferung mangelfreier Ware oder Nachbesserung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften kann der Kunde frühestens vier Wochen nach Mangelanzeige den Vertrag rückgängig machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Soweit Unternehmer unmittelbar anhand von Katalogen, Listen u.ä. unserer Vorlieferanten bei uns Ware bestellen (Fremdzubehör), leisten wir Gewähr nur gemäß den Bedingungen dieses Vorlieferanten, vorausgesetzt, dass dem Kunden diese bekannt sind oder bekannt sein müssen.
3. Gewährleistungsansprüche werden nicht anerkannt, wenn - nach Verlassen unseres Betriebs - der Schaden darauf beruht, dass die Ware von Dritten repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet oder einem anderen Verwendungszweck als vorgesehen zugeführt wurde bzw. die Betriebsanleitung, die Herstellervorschriften oder sonstige allgemein bekannte Regeln nicht beachtet wurden.
4. Kosten der Nachbesserung, die daraus resultieren, dass der Kunde, der Unternehmer ist, die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht hat, trägt der Kunde. Die Kosten der Rücksendung zur Nachbesserung oder Vertragswandlung trägt in jedem Falle der Kunde.
5. Rückgriffsansprüche werden im Rahmen der gesetzlichen Regelung anerkannt. Öffentliche Äußerungen unseres Kunden, die Ansprüche des Verbrauchers begründen, befreien uns dann von unseren Verpflichtungen, wenn die Äußerungen von unseren Angaben abweichen und nicht durch uns genehmigt sind.
6. Mangelerträge auf Grund von Aufstellungs- und Installationsfehlern der Hauswindanlagen unterliegen generell keinerlei Haftung unsererseits. Die angegebenen Leistungen der Windanlagen sind ermittelte Werte unter Idealbedingungen, die vom Hersteller im Windkanalversuchen ermittelt wurden. Störende Einflüsse wie Verschattungen, Verwirbelungen, usw. sind immer zu berücksichtigen.
VII. Haftungsumfang
Wir haften auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, im Falle von Garantieerklärungen und bei Schadensersatzforderungen aus Schaden an Körper, Leben, Gesundheit und Freiheit. Nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir nur im Rahmen der Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern beschränkt sich der Schadensersatz in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in Fällen unerheblicher Pflichtverletzung und bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
VIII. Rückgaberecht
1. Widerrufsbelehrung
Bitte drucken Sie sich vor der Bestellung, die Widerrufserklärung und die Widerrufsfolgen aus oder fordern Sie die Widerrufserklärung und die Widerrufsfolgen bei uns schriftlich an. Durch das bestätigen der AGB, bestätigen Sie ferner, dass Sie sich die Widerrufserklärung und die Widerrufsfolgen ausgedruckt haben oder Ihnen diese in Textform vorliegen.